Tatsächlich geht man davon aus, dass jedem Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt werden kann. Schließlich heißt es ja PROBEzeit, sodass sich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vergewissern können, ob sie zusammenpassen. Doch ganz so einfach ist es nicht.
Im Regelfall haben Sie natürlich die Möglichkeit, einem Mitarbeiter problemlos in der Probezeit zu kündigen. Der Kündigungsschutz greift erst, wenn der Mitarbeiter die 6-monatige Wartezeit erfüllt hat und somit ein halbes Jahr bei Ihnen beschäftigt war. In diesem Zeitrahmen können Sie ihm auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen kündigen.
PRAXISBEISPIEL: Das Haus „Abendsonne“ hat zum Jahresbeginn 2025 die Pflegefachkraft Lisa eingestellt. Da es Jahresanfang war, war der 1. Arbeitstag bereits der Neujahrstag.
Alles war im Vorfeld mit ihr abgesprochen, allerdings meldete sie sich für den 1. Arbeitstag bereits krank und konnte dann erst am 3. Januar starten. In den ersten Wochen stellte die Wohnbereichsleitung fest, dass Lisa oft unzuverlässig ist, zu spät zum Dienst erscheint und sich wiederholt für einen Tag krankmeldet. Bald gab es im Team Gerüchte, dass in sozialen Medien Fotos von Lisa kursieren, wie sie an Silvester kräftig feiert. So gibt es die Einschätzung, dass sie am Neujahrstag gar nicht krank war, sondern im wahrsten Sinne des Wortes krankfeierte. Die PDL zieht nun die Notbremse und möchte Lisa in der Probezeit kündigen.
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