Sie und Ihre Mitarbeiter sind verschiedenen Infektionsrisiken ausgesetzt, wenn Sie Ihrem Beruf nachgehen. Deshalb steht der persönliche Schutz im Hygienekonzept an erster Stelle. Besonders wichtig ist deshalb, dass Sie die Anforderungen auch wirklich umsetzen, die an die Berufs- und Schutzkleidung gestellt werden. Denn unabhängig vom Krankheitsbild ist jeder Patient als potenziell infektiös anzusehen. Manchmal verschweigt Ihnen Ihr Patient eine infektiöse Erkrankung oder weiß selbst noch gar nicht, dass er erkrankt ist. Lesen Sie, worauf es bei der Schutzkleidung Ihrer Mitarbeiter ankommt.
1. Was gehört zur Berufskleidung?
Ihre Berufskleidung sind die üblicherweise getragenen Kleider, Kasacks, Hosen, Kittel, Shirts. Diese Arbeitskleidung kann Sie nur eingeschränkt vor einer Kontamination schützen.
Beachten Sie diese Anforderungen an Ihre Berufskleidung:
- Sie und Ihre Mitarbeiter dürfen die Berufskleidung nur in der Praxis tragen und müssen sie getrennt von der Privatkleidung aufbewahren.
- Sie dürfen Ihre Berufskleidung nur in einem separaten Wasch- gang mit einem Spezialwaschmittel reinigen (mindestens 60 °C) oder an eine zertifizierte Wäscherei geben.
- Verwahren und transportieren Sie verschmutzte Wäsche in widerstandsfähigen und dichten Säcken bzw. Behältern.
- Tragen Sie oder Ihre Mitarbeiter die Berufskleidung über Privatkleidung, müssen Sie die Berufskleidung geschlossen tragen.
- Legen Sie in Ihrem Hygieneplan die Wechselintervalle und die Art der Aufbereitung fest (z. B. täglicher Wechsel, Schmutzwäsche wird von einer zertifizierten Wäscherei einmal in der Woche abgeholt).
- Praxisschuhe müssen geschlossen sein, mindestens aber über der Ferse einen Riemen haben.