Mikroorganismen begegnen uns überall − „Nützlinge“ und Schädlinge. Letztere beeinträchtigen die Gesundheit aller Menschen und können sogar tödliche Erkrankungen verursachen. Trotz dieser Gefahr arbeiten viele Ihrer Mitarbeiter locker und unbefangen mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Biostoffverordnung aber verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, Ihre Mitarbeiter vor diesen gefährlichen Mikroorganismen, den sogenannten biologischen Arbeitsstoffen (bA), zu schützen. So gehen Sie dabei vor:
Das sind biologische Arbeitsstoffe:
- Mikroorganismen (Viren, Viroide, Bakterien, Pilze, Protozoen)
- Zellkulturen
- respiratorische Sekrete, Erbrochenes, Liquor, Sekret aus Schleimhäuten und offenen Wunden
- Eiter, Blut, Speichel, Fäzes, Urin
- humanpathogene Endoparasiten (z. B. Würmer), die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können
- Agenzien der übertragbaren spongiformen Enzephalopathien (z. B. erregerhaltiger Liquor bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit)
Bei diesen Tätigkeiten besteht Infektionsgefahr
- Injektionen
- Blutentnahme
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Legen von Gefäßzugängen
- Assistenz bei Punktionen
- kleinen Eingriffen
- ambulanten Operationen
- Instrumentieren einschließlich Aufbereitung
- Patientenkontakt
- Untersuchung biologischen Materials
- Pipettieren
- Entsorgung und Transport von Abfällen
- Reinigung sowie Desinfektion kontaminierter Arbeitsflächen