Leserfragen

„Inflationsprämie in 2025?“

Frage: Unsere Mitarbeiter fragen weiterhin nach Möglichkeiten, wie wir ihnen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten finanziell entgegenkommen können. Die Inflationsausgleichsprämie ist Ende 2024 ausgelaufen. Welche dauerhaften oder steuerbegünstigten Alternativen zur Gehaltserhöhung […]

Marcel Faißt

10.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Unsere Mitarbeiter fragen weiterhin nach Möglichkeiten, wie wir ihnen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten finanziell entgegenkommen können. Die Inflationsausgleichsprämie ist Ende 2024 ausgelaufen. Welche dauerhaften oder steuerbegünstigten Alternativen zur Gehaltserhöhung gibt es, um unsere Mitarbeiter 2025 zu entlasten, und wie können wir die Kosten in den Pflegesatzverhandlungen refinanzieren? (Markus S., Hamburg)

Antwort: Die Frage nach der dauerhaften Entlastung der Mitarbeiter ist für die Personalbindung in 2025 von zentraler Bedeutung. Da die abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) wegfällt, müssen Arbeitgeber auf steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge oder andere begünstigte Lohnbestandteile umsteigen, die sich positiv auf die Motivation und das „Netto vom Brutto“ der Pflegekräfte auswirken.

Hier sind die wichtigsten Alternativen und ihre Konsequenzen für 2025:

  • Der Sachbezug (der „Tankgutschein“-Faktor): Sie können monatlich steuer- und sozialversicherungsfreie Gutscheine (z. B. für Supermärkte, Tanken oder Shopping) im Wert von bis zu 50 € pro Mitarbeiter gewähren. Diese kommen „brutto für netto“ an und sind eine beliebte dauerhafte Gehaltsergänzung. Wichtig ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei für zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z. B. Fitnessstudio-Beiträge, Yogakurse) übernehmen. Dies steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und fördert die Mitarbeitergesundheit.
  • Kinderbetreuungskosten: Zahlungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Krippen oder Kitas können vom Arbeitgeber unbegrenzt steuerfrei übernommen werden. Das ist ein immenser Vorteil für junge Familien.

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