PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG UND VOLLMACHTEN

Informieren Sie über KfW-Zuschüsse für altersgerechten Umbau ab April 2026

Seit dem 8. April 2026 bezuschusst die KfW Barrierereduzierung. Für Ihre Pflegekunden mit Pflegegrad lohnt die Kombination Pflegekasse plus Steuerbonus. Ohne Pflegegrad profitieren sie vom KfW-Zuschuss. Informieren Sie betroffene Pflegekunden […]

Judith Barth

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Seit dem 8. April 2026 bezuschusst die KfW Barrierereduzierung. Für Ihre Pflegekunden mit Pflegegrad lohnt die Kombination Pflegekasse plus Steuerbonus. Ohne Pflegegrad profitieren sie vom KfW-Zuschuss. Informieren Sie betroffene Pflegekunden über die bestehenden Fördermöglichkeiten.

Antragstellung: So kombinieren Sie Maßnahmen rechtssicher

Die Förderwege beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen: Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, der KfW-Zuschuss folgt den Förderbedingungen des Programms

„Altersgerecht Umbauen“, der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ergibt sich aus § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Der KfW-Antrag muss vor Vertragsabschluss online gestellt werden, der Antrag bei der Pflegekasse vor Maßnahmenbeginn. Die Steuerermäßigung wird erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

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