Seit dem 8. April 2026 bezuschusst die KfW Barrierereduzierung. Für Ihre Pflegekunden mit Pflegegrad lohnt die Kombination Pflegekasse plus Steuerbonus. Ohne Pflegegrad profitieren sie vom KfW-Zuschuss. Informieren Sie betroffene Pflegekunden über die bestehenden Fördermöglichkeiten.
Antragstellung: So kombinieren Sie Maßnahmen rechtssicher
Die Förderwege beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen: Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, der KfW-Zuschuss folgt den Förderbedingungen des Programms
„Altersgerecht Umbauen“, der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ergibt sich aus § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Der KfW-Antrag muss vor Vertragsabschluss online gestellt werden, der Antrag bei der Pflegekasse vor Maßnahmenbeginn. Die Steuerermäßigung wird erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
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