Die Anzahl der Firmenpleiten bei den Pflegeheim- und Pflegedienstbetreibern hat 2024 ungeahnte Höhen erreicht. 2 wesentliche Insolvenzgründe lassen sich feststellen: Aufgrund des Fachkräftemangels können Pflegeplätze nicht belegt werden, die Fixkosten bleiben aber nahezu gleich. Das führt in der Konsequenz zu einer Schließung der Einrichtung, im besten Fall geregelt und ohne Insolvenz. Der häufigere Insolvenzgrund ist aber, dass die Liquidität nicht mehr ausreicht, um kurzfristige Forderungen zu bedienen.
Liquiditätsmangel ist Insolvenzrisiko Nummer eins
Der Hauptgrund für diesen Liquiditätsmangel sind in der Regel Forderungen Ihrerseits gegen die Pflegekunden, die sogenannten offenen Posten. Grundsätzlich gliedern sich die offenen Posten in Forderungen gegen die Pflegekassen, den Sozialhilfeträger oder den Pflegekunden selbst. In den ersten beiden Fällen können Sie nur mittelbar durch korrekte und zeitnahe Rechnungsstellung einwirken. Gegenüber Ihrem Pflegkunden haben Sie aber direktere und meist auch wirksame Eingriffsmöglichkeiten, die jedoch vielfach nicht genutzt werden.
1. Tipp: Nutzen Sie konsequent den Lastschrifteinzug
Heimkosten sind monatlich im Voraus fällig. Dies auch schon vor dem ersten Tag eines jeden Monats. Die Erfahrung zeigt, dass die Zahlungen durch die Bewohner, aber vor allem durch die Angehörigen in der Regel zwischen dem 3 und 7. Tag eines Monats eintrudeln. So gehen Sie vor:
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