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Integrationsgespräch leicht gemacht: Nie mehr negatives Feedback erhalten!

Die Durchführung eines sogenannten Integrationsgesprächs ist im stationären Bereich mittlerweile Pflicht. Spätestens bei der halbjährlichen Meldung der Versorgungsergebnisse müssen Sie den Nachweis erbringen. Lesen Sie jetzt nach, auf welche Stolpersteine […]

Nicole Ott

14.04.2025 · 7 Min Lesezeit

Die Durchführung eines sogenannten Integrationsgesprächs ist im stationären Bereich mittlerweile Pflicht. Spätestens bei der halbjährlichen Meldung der Versorgungsergebnisse müssen Sie den Nachweis erbringen. Lesen Sie jetzt nach, auf welche Stolpersteine Sie dabei achten müssen.

Praxiserlebnis: „Dieses Integrationsgespräch macht mich fertig“, erzählte mir gestern meine WBL-Kollegin Stefanie. „Ich habe nun im Feedbackbericht schon wieder eine negative Auswertung dazu erhalten! Dabei war ich diesmal so sicher, alles richtig gemacht zu haben! Nach vielem Nachforschen und vielen Telefonaten mit der Hotline von DAS Pflege bin ich jetzt darauf gekommen, was der Fehler war: Unsere angegebenen Daten sind zu früh, denn das Integrationsgespräch darf frühestens 7 Tage nach dem Einzug geführt werden! Ich habe bisher immer das Gespräch zur Erstellung der SIS® als Integrationsgespräch gesehen, und das führen wir logischerweise an Tag 1, 2 oder 3 nach Neueinzug. Kann das wirklich nicht genommen werden?“

Hatten Sie auch schon einmal Probleme mit diesem ganz speziellen Ergebnisindikator? Als erfahrene WBL wissen Sie: Seit 2022 müssen wir einmal im halben Jahr bestimmte Angaben zu all unseren Bewohnern an eine zentrale Stelle, die Datenauswertungsstelle (DAS) Pflege, melden. Basierend auf diesen Daten, erhält unsere Einrichtung dann ein paar Wochen später den sogenannten Feedbackbericht. Hier wird unsere Leistung, z. B. auf dem Gebiet der Dekubitusprophylaxe, deutschlandweit mit anderen Einrichtungen verglichen, und wir erfahren dadurch, ob wir über dem Durchschnitt, im Durchschnitt oder unter dem Durchschnitt liegen.

Anhand des Feedbackberichts sollen die PDL und die WBLs der Einrichtung dann Maßnahmen ableiten, um evtl. ungenügende Leistungen zu beheben.

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