Das Pflegeberufegesetz (PflBG) hat die Grundlage für eine außergerichtliche Ombudsstelle in der generalistischen Pflegeberufeausbildung geschaffen. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung können die Bundesländer demnach durch Landesrecht bestimmen, eine Ombudsstelle einzurichten.
Nordrhein-Westfalen (NRW) hat diese Aufgabe der Bezirksregierung Münster als der für die Verwaltung des Ausgleichsfonds gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz zuständigen Stelle übertragen. Seit dem 01.07.2020 können sich Auszubildende und auch Träger der praktischen Ausbildung sowie Pflegeschulen bei Konflikten, die die Durchführung ihrer praktischen Ausbildung betreffen, an die Ombudsstelle wenden. Ich habe die seit 2020 tätigen Ombudsfrauen aus NRW exklusiv für unsere Leser interviewt.
Nicole Ott (NO): Liebe Frau Germeten-Ortmann, liebe Frau Prof. Dr. Knigge-Demal, Sie sind beide als Ombudsfrauen für die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz in Nordrhein-Westfalen tätig. Können Sie für unsere Leser skizzieren, was sich hinter dieser Stelle verbirgt?
Brigitte von Germeten-Ortmann (BvG-O): Die Ombudsstelle für die Pflegeausbildung in Nordrhein-
Westfalen ist mittlerweile seit mehr als 4 Jahren aktiv. Ausgehend von § 7 Absatz 6 Pflegeberufegesetz hat die Ombudsstelle am 01.07.2020 entsprechend § 2 Landesausführungsgesetz Pflegeberufegesetz 1 ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe der Ombudsstelle besteht darin, in Konflikt- und Problemfällen zwischen Auszubildenden, Trägern der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen auf außergerichtlichen Wegen nach Lösungen zu suchen. Durch Beratungsgespräche soll erreicht werden, dass die Betroffenen eine Lösung der Problemlage anstreben, die für alle mit Akzeptanz verbunden ist.

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