ISOLATION BEI GÜRTELROSE

Eine unserer Bewohnerinnen hat seit Kurzem eine Gürtelrose im Bauchbereich. Sie lebt in einem Doppelzimmer. Nun verlangt die Tochter der Mitbewohnerin, dass wir die erkrankte Bewohnerin in einem Ausweichzimmer isolieren. […]

Brigitte Leicher

21.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Eine unserer Bewohnerinnen hat seit Kurzem eine Gürtelrose im Bauchbereich. Sie lebt in einem Doppelzimmer. Nun verlangt die Tochter der Mitbewohnerin, dass wir die erkrankte Bewohnerin in einem Ausweichzimmer isolieren. Es sei unverantwortlich, dass eine Person mit einer ansteckenden hochgefährlichen Krankheit im Doppelzimmer wohnt. Um die Situation nicht eskalieren zu lassen, ließen wir die erkrankte Bewohnerin tatsächlich in unser Ausweichzimmer umziehen. Das reicht der Tochter der Mitbewohnerin nicht aus. Sie verlangt, dass die Bewohnerin sich weder im Aufenthaltsraum der Wohngruppe aufhält noch an Angeboten teilnimmt. Ebenso wenig wie zuvor den Zimmerwechsel halte ich die Isolation für notwendig, denn die betroffene Bewohnerin sitzt im Rollstuhl und kann sich ohne Hilfe nicht fortbewegen. So sehe ich keine Gefahr für die anderen Bewohner. Daher meine Frage an Sie: Habe ich in meiner Einschätzung alles bedacht, oder besteht tatsächlich eine Ansteckungsgefahr für andere Bewohner?

ANIKA S. AUS DORTMUND

REDAKTION

Grundsätzlich haben Sie mit Ihrer Einschätzung recht. Es kommt jedoch auf die Einzelsituation an. Behalten Sie die räumliche Trennung von der Mitbewohnerin bei, da Sie nicht wissen, wie anfällig diese wirklich ist. Hinterfragen Sie zudem kritisch, ob eine Schmierinfektion bei Gemeinschaftsaktivitäten wirklich ausgeschlossen ist.Ob eine Ansteckungsgefahr besteht, kommt vor allem darauf an, ob sich die betroffene Bewohnerin an den befallenen Hautarealen kratzt oder nicht. Solange die betroffenen Stellen abgedeckt sind, ist die Gefahr gering.

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