LESERFRAGEN

„Ist mein ehemaliger Arbeitgeber verpflichtet, mir das Arbeitszeugnis zu schicken?“

FRAGEIch habe in einer Pflegeeinrichtung gekündigt, weil es mir dort nicht mehr gefallen hat. Nun möchte ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber aber ein Zeugnis haben, um mich bei einer neuen […]

Annett Urban

27.08.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE

Ich habe in einer Pflegeeinrichtung gekündigt, weil es mir dort nicht mehr gefallen hat. Nun möchte ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber aber ein Zeugnis haben, um mich bei einer neuen Pflegeeinrichtung zu bewerben. Da ich meinen ehemaligen Chef nicht mehr sehen möchte, bat ich per SMS darum, dass er es mir zuschicken soll. Dies verneinte er aber, und er schrieb mir, dass er hierzu nicht verpflichtet sei. Stimmt das?

ANTWORT

Es ist richtig, was Ihr ehemaliger Chef Ihnen geschrieben hat. Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen das Zeugnis zuzusenden. Denn es besteht eine Holschuld des Mitarbeiters. Es gibt keinen Anspruch auf Übersendung des Arbeitszeugnisses.

Ein Ausnahmefall würde nur dann bestehen, wenn der Aufwand für Sie unverhältnismäßig hoch ist, z. B. wenn Sie umgezogen sind und 800 km weit weg wohnen.

Dies hat auch schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1995 so entschieden. Laut dem BAG ist das Arbeitszeugnis grundsätzlich vom Arbeitnehmer abzuholen (BAG, Urteil vom 08.03.1995 – 5 AZR 848/93). Diese Entscheidung wird auch heute noch von der Rechtsprechung angewandt und ist daher noch immer von großer praktischer Bedeutung.

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