Frage: „Ich bin Inhaber einer Tagespflege und eines ambulanten Pflegedienstes. Ich möchte meine Mitarbeiter künftig flexibler einsetzen. Alle Pflege-Mitarbeiter sollen regelmäßig in dem jeweils anderen Bereich eingesetzt werden. Mir schwebt eine Art Rotation vor. Das müsste doch einfach möglich sein, oder muss ich dabei etwas bedenken?“
Johanna J., Inhaberin einer Tagespflege und eines ambulanten Dienstes in Thüringen
Antwort: Das geht leider nicht so einfach. Zum einen müssen Sie prüfen lassen, ob für Sie nicht die Regeln der Arbeitnehmerüberlassung ins Spiel kommen, wenn Sie das Personal zwischen 2 Betriebsteilen tauschen. Möglicherweise haben Ihre Mitarbeiter entweder einen Arbeitsvertrag mit dem ambulanten Dienst oder aber mit der Tagespflegestation, dann ist ein Einsatz im jeweils anderen Bereich arbeitsrechtlich schwierig. Zum anderen sind steuerrechtliche Aspekte zu bedenken: Wenn Sie sich intern Rechnungen schreiben, kommt möglicherweise die Umsatzsteuer ins Spiel.
Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Fachanwalt und Ihrem Steuerberater beraten, wie ein solches Konstrukt rechtssicher in Ihrem Betrieb gelebt werden kann. Zudem achten Sie auf die Inhalte Ihrer Verträge mit den Pflegekassen – ein Verstoß dagegen ist unbedingt zu vermeiden. Denn Ihre Kassenverträge sind schließlich Ihre Existenzgrundlage.
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