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„Ist nach Ende des Krankengeldes eine Kündigung möglich?“

Frage: Eine Pflegekraft unseres Dienstes ist seit fast 1 ½ Jahren durchgehend krank. In Kürze läuft ihr Krankengeld aus. Gemeldet hat sie sich schon lange nicht mehr, deswegen wissen wir […]

Arnd von Boehmer

12.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Eine Pflegekraft unseres Dienstes ist seit fast 1 ½ Jahren durchgehend krank. In Kürze läuft ihr Krankengeld aus. Gemeldet hat sie sich schon lange nicht mehr, deswegen wissen wir nicht, wie es ihr aktuell geht. Ihre Stelle frei halten bzw. immer noch mit ihrer Rückkehr rechnen möchten wir nicht. Können wir daher das Arbeitsverhältnis kündigen?

Arnd von Boehmer: Ihre Frage muss ich in 2 Teilen beantworten. Nach dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung haben Mitarbeiter nach § 48 SGB V für bis zu weitere 72 Wochen (also bis insgesamt 78 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit) Anspruch auf Krankengeld. Wenn dieser Zeitraum endet und der Beschäftigte weiterhin nicht arbeiten kann, wird er sozialrechtlich „ausgesteuert“. Dies stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar. Sie können also das Arbeitsverhältnis nicht wegen des Endes des Krankengeldanspruchs beenden.

Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, die üblichen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung (negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, Gesamtabwägung zulasten des Mitarbeiters) zu prüfen – und diese auch auszusprechen.

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