Frage: Wir möchten bei unserem Träger (3 stationäre Heime plus 2 Tagespflegen) zum Jahresbeginn 2027 ein leistungsbezogenes Bonusmodell einführen. Doch jetzt stellt sich unser Betriebsrat quer und möchte das verhindern. Alle Infogespräche haben bisher an der harten Haltung nichts geändert. Können wir unseren Plan gegen den Betriebsrat (BR) durchsetzen?
Arnd von Boehmer: Ob Sie überhaupt ein Bonusmodell einführen, ist Ihre ureigene Entscheidung. Ihre Mitarbeitervertretung kann das weder fordern noch verhindern. Auch mit welchen Summen Sie das System speisen und ob diese eine Beziehung zum Gewinn haben oder freihändig bestimmt werden, hat sie nicht zu interessieren.
Jedoch darf der BR bei der Frage mitbestimmen, wie Sie das Geld verteilen, denn hierbei kommt ihm ein gesetzlich verbrieftes Recht zu. Auch falls Sie die individuelle Leistung einzelner Mitarbeiter einbeziehen, muss der BR mit den Kriterien einverstanden sein. Sie sollten Ihr Modell also mit dem BR beraten und ihn um Zustimmung bitten. Falls er nicht akzeptiert, müssen Sie verhandeln – und der BR kann Ihr Vorhaben bis zu einer Einigung blockieren. Wenn ein Einvernehmen auf normalem Weg nicht zu erreichen ist, können beide Seiten die im Betriebsverfassungsgesetz beschriebene Einigungsstelle anrufen. Da dies stets mit Zeitverlust und Kosten verbunden ist, sind häufig Zugeständnisse an den BR der taktisch klügere Weg.
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