Frage: Wir haben eine Patientin mit Pflegegrad 2, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus leidet und eine intensivierte Insulintherapie benötigt. Der Ehemann der Patientin steht von Montag bis Freitag in einem Beschäftigungsverhältnis. Nun lehnt die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege (HKP) an Samstagen und Sonntagen mit der Begründung ab, dass der Ehemann die Leistungen an diesen Tagen übernehmen soll. Der Ehemann fühlt sich jedoch nicht in der Lage, die Pflegeleistungen am Wochenende zu übernehmen. Kann der Ehemann ohne Angabe von Gründen ablehnen, diese Leistungen zu erbringen?

Antwort von Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg: Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 30.03.2000 (Az.: B 3 KR 23/99 R) bestätigt, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme nur dann ablehnen darf, wenn:
- sowohl der zu Pflegende bereit ist, sich von dem Angehörigen pflegen zu lassen (passive Pflegebereitschaft),
- als auch der pflegende Angehörige mit der Durchführung der Pflege einverstanden ist (aktive Pflegebereitschaft).
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