Frage: Eine meiner Mitarbeiterinnen hatte in den ersten beiden Wochen des Jahres Urlaub genommen. Sie wollte mit ihrer Familie in den Wintersport fahren. Jetzt hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt, dass ihre Tochter erkrankt sei und sie deshalb von ihrem Urlaub zurücktrete. Ich frage mich, ob das so einfach möglich ist.
Judith Barth: Nein. Das geht nur mit Ihrer Zustimmung. Denn weder Sie noch Ihre Mitarbeiter können genehmigten Urlaub so ohne Weiteres zurücknehmen bzw. von diesem zurücktreten. Der Rücktritt vom genehmigten Urlaub wäre nur möglich, wenn Sie dem zustimmen. Allein die Tatsache, dass die Mitarbeiterin ihren Urlaub nicht so verbringen kann, wie ursprünglich geplant, ändert hieran nichts. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitarbeiterin selbst krank wäre. Dann würde ihr der Urlaub gutgeschrieben.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und