Frage: Eine meiner Verwaltungskräfte arbeitet in Teilzeit. Sie möchte bei einem Steuerberater einen Minijob annehmen. Geht das, obwohl sie bei uns bereits mehr als 556 € verdient?
Judith Barth: Ja. Das ist möglich. Die Verwaltungskraft kann einen Minijob zusätzlich zu ihrer Tätigkeit bei Ihnen annehmen. Dass sie im Hauptjob mehr als 556 € verdient, ist unschädlich. Nur wenn sie bei Ihnen einen Minijob hätte, dürfte bei Zusammenrechnung der beiden Minijobs die 556-€-Grenze nicht überschritten werden.
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