LESERFRAGEN

„Kann ich den Abbau von Überstunden als Leitung vorgeben?“

Frage: Unsere Pflegekräfte bauen viele Überstunden auf. Im Arbeitsvertrag ist nur geregelt, dass diese durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Mitarbeitenden möchten lieber ganze Tage freinehmen. Ich würde sie gern stundenweise […]

Judith Barth

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Unsere Pflegekräfte bauen viele Überstunden auf. Im Arbeitsvertrag ist nur geregelt, dass diese durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Mitarbeitenden möchten lieber ganze Tage freinehmen. Ich würde sie gern stundenweise nach Hause schicken, wenn weniger los ist. Darf ich das anordnen?

Judith Barth: Ja. Als PDL haben Sie das sogenannte Direktionsrecht (§ 106 GewO) und können festlegen, wann Überstunden abgebaut werden – auch stundenweise. Ein Anspruch der Mitarbeitenden auf tageweisen Abbau besteht nicht. Dennoch sollten Sie möglichst Rücksicht auf Wünsche und private Planungen nehmen.

Praxistipp: Suchen Sie das Gespräch im Team. Besprechen Sie gemeinsam, wie Überstunden sinnvoll und fair reduziert werden können. So stärken Sie Verbindlichkeit und Akzeptanz.

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