Leserfragen

„Kann ich den Nebenjob eines Mitarbeiters nachträglich verbieten?“

Frage: Wir haben einen Mitarbeiter, der in unserer Einrichtung eine 80%Stelle hat. Er hat bereits beim Bewerbungsgespräch offengelegt, dass er parallel noch bei einem Intensiv-Pflegedienst Nachtdienste erbringt. Damals hatte er […]

Marcel Faißt

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir haben einen Mitarbeiter, der in unserer Einrichtung eine 80%Stelle hat. Er hat bereits beim Bewerbungsgespräch offengelegt, dass er parallel noch bei einem Intensiv-Pflegedienst Nachtdienste erbringt. Damals hatte er natürlich gesagt, dass das mit der Verbindung mit einer Teilzeitstelle kein Problem sei. Zwischenzeitlich haben wir aber zunehmend das Problem, dass der Mitarbeiter oft übermüdet und somit unkonzentriert am Arbeitsplatz erscheint. Außerdem sind seine Fehlzeiten deutlich angestiegen. Eine Mitarbeiterin wusste zu berichten, dass er wohl dann immer Nachtdienste bei dem anderen Arbeitgeber wahrnimmt. Kann ich das verbieten, auch wenn wir zunächst eine Einwilligung erteilt haben?

Antwort: Grundsätzlich haben Arbeitgeber kein generelles Recht, einen Nebenjob zu verbieten. Arbeitsverträge, die entsprechende Regelungen enthalten (also, dass ein Nebenjob ausdrücklich verboten ist), wären rechtlich unwirksam. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihre Mitarbeiter – z. B. im Arbeitsvertrag – verpflichten, Ihnen einen Nebenjob anzuzeigen. Und zwar, bevor sie diesen aufgenommen haben. Teilen Sie dem betreffenden Mitarbeiter dann mit, dass Sie den Nebenjob akzeptieren – allerdings nur, wenn er nicht zulasten der Hauptanstellung bei Ihnen geht. Wenn Ihr Mitarbeiter also aufgrund der Nachtdienste regelmäßig unausgeschlafen zur Arbeit kommt, sprechen Sie das aktiv an und verweisen Sie auf Ihren Verdacht des Zusammenhangs mit dessen Nebenjob. Mahnen Sie das Verhalten ab, ggf. verbunden mit der Aufforderung, den Nebenjob einzuschränken oder zu beenden, wenn es weiterhin zu arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen – z. B. schlechten Leistungen wegen Übermüdung – kommt.

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