LESERFRAGE: „Ich habe 2 Mitarbeiter, die täglich ca. 100 km zur Arbeit fahren (Hin- und Rückweg). Diese würde ich gern mit einem Fahrtkostenzuschuss unterstützen. Geht das und ist das steuerfrei?“
Dieter S.*, Inhaber einer Tagespflege in Brandenburg
ANTWORT: Sie können Ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Allerdings muss dieser pauschal mit 15 % versteuert werden. Dies ergibt sich aus § 40 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Außerdem können Sie den Fahrtkostenzuschuss maximal in Höhe der Entfernungspauschale gewähren. Zahlen Sie einen höheren Fahrtkostenzuschuss, muss dieser komplett versteuert werden.
MEINE EMPFEHLUNG: Denken Sie über Tankgutscheine nach
Fahrtkostenzuschüsse sind nicht unbedingt die steuerlich günstigste Variante, etwas für die Mitarbeiterbindung zu tun. Da die Mitarbeiter wahrscheinlich nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen (können), um zur Arbeit zu kommen, macht es vielleicht mehr Sinn, ihnen monatlich einen Benzingutschein in Höhe von 50 € zu schenken. Tankgutscheine sind ein beliebter Mitarbeiter-Benefit, den Arbeitgeber ihren Angestellten als steuerfreie Sachzuwendung gewähren können. Er kann in Form von Papiergutscheinen, digitalen Gutscheinen oder Tankkarten ausgegeben werden.
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