Arbeitssicherheit

„Kann ich im Sommer auch offene Schuhe tragen?“

Frage: „Wenn es so richtig heiß ist, ertrage ich im Sommer einfach keine geschlossenen Schuhe auf der Arbeit! Ich weiß, dass es bestimmte Vorschriften für Arbeitsschuhe gibt, möchte aber die […]

Nicole Ott

12.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Frage: „Wenn es so richtig heiß ist, ertrage ich im Sommer einfach keine geschlossenen Schuhe auf der Arbeit! Ich weiß, dass es bestimmte Vorschriften für Arbeitsschuhe gibt, möchte aber die Freiheit haben, mich auch bewusst gegen diese entscheiden zu können. Ist das möglich?“

Antwort: Hm, eine schwierige Frage! Ihr Arbeitgeber muss Sie immer wieder darauf hinweisen und eigentlich auch erbzw. abmahnen. Auf der anderen Seite stehen Ihre persönliche Freiheit und Ihr bewusstes Tragen des Risikos. Besprechen Sie mit Ihrer PDL oder Einrichtungsleitung, ob es in Ordnung ist, wenn Sie eine Art Verzichtserklärung unterzeichnen. Diese könnte z. B. so aussehen:

Hiermit erkläre ich wie folgt:

  1. Im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses mit der Firma                  erhielt ich eine Einweisung in die gesetzlich vorgegebenen Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Ebenso sind mir die entsprechenden Richtlinienstandards bekannt. Mir ist bewusst, dass ich neben der Dienstkleidung auch Arbeitsschuhe nach bestimmten BGU-Vorgaben tragen muss.
  2. Das Tragen der notwendigen Arbeitsschuhe möchte ich nicht durchführen. Mir ist bekannt, dass dieses Unterlassen eventuellen besonderen Gefährdungen meines Arbeitsplatzes in einem Pflegeheim/einem ambulanten Dienst Rechnung trägt. Dennoch möchte ich von dem Tragen der Arbeitsschuhe Abstand nehmen.
  3. Ich bestätige, dass mein Arbeitgeber mich in ausreichender Weise aufgeklärt hat und ich die Entscheidung, das Nichttragen der notwendigen Arbeitsschuhe, nach reiflicher Überlegung und ohne Einflussnahme meines Arbeitgebers getroffen habe. Für den Fall, dass ich aufgrund der unterbliebenen Arbeitsschutzmaßnahme einen gesundheitlichen Nachteil erleiden sollte (z. B. Verletzung, Unfall etc.), stelle ich meine Firma       hiermit endgültig und unwiderruflich von einer eventuellen Schadensersatzpflicht ausdrücklich vollumfänglich frei. Mein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für eventuelle Schäden aufzukommen, die mir aus der Unterlassung der Arbeitsschutzmaßnahme entstehen könnten. Das bestätige ich im vollen Wissen um die Konsequenzen.

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