Personalgewinnung und Bindung in der Tagespflege

„Kann ich meinen Mitarbeitern Amazon-Gutscheine schenken?“

LESERFRAGE: „Ich habe meinen Mitarbeitern bisher immer 1 Amazon-Gutschein im Quartal in Höhe von 50 € als ‚Bonus‘ geschenkt. Ich war der Ansicht, dass diese Gutscheine steuer- und sozialabgabenfrei seien. […]

Mark Schmolke

24.02.2025 · 1 Min Lesezeit

LESERFRAGE: „Ich habe meinen Mitarbeitern bisher immer 1 Amazon-Gutschein im Quartal in Höhe von 50 € als ‚Bonus‘ geschenkt. Ich war der Ansicht, dass diese Gutscheine steuer- und sozialabgabenfrei seien. Jetzt habe ich gehört, dass dies zumindest für die Gutscheine von Amazon nicht stimmt?“

Dolores K.*, PDL einer Tagespflege in Hessen

ANTWORT: Das ist richtig. Schon seit 2020 sind die Anforderungen an steuer- und sozialabgabenfreie Zuwendungen in Form von Warengutscheinen erheblich verschärft worden. Steuer- und sozialabgabenfrei sind solche Geschenke nur noch, wenn der Bezug von Waren oder Dienstleistungen des jeweiligen Gutscheinausstellers den Empfänger berechtigen, den Gutschein z. B. in einer bestimmten Tankstelle oder einem bestimmten Drogeriemarkt oder ausschließlich bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen einzulösen.

Da ein Amazon-Gutschein keines dieser Kriterien erfüllt, muss diese Zuwendung versteuert werden. Sie können jetzt nur noch hoffen, dass Sie keine Steuer -oder Sozialversicherungsprüfung bekommen. Dann dürfte Ihnen leider eine erhebliche Nachzahlung drohen. Für die Zukunft sollten Sie unbedingt eine Alternative für den grundsätzlich ja möglichen Bonus in Höhe von 50 € wählen. Eine gute Lösung ist hier die Überweisung auf eine sogenannte Sachbezugskarte. Diese funktioniert wie eine Prepaid-Debitkarte, auf die Unternehmen monatlich Geld laden können. Mitarbeiter können dieses Guthaben dann in ausgewählten Regionen oder Geschäften gemäß den Kriterien aus § 2 Abs. 1 Nr. 10a und b des ZAG einsetzen.

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