Leserfragen

„Kann ich mit der EBM-Ziffer 32030 einen Harnstreifentest mit 3 Parametern abrechnen?“

Ich habe vor einem Jahr im Münsterland eine Hausarztpraxis übernommen. Immer wieder führe ich Harnstreifentests bei meinen Patienten durch. Bisher habe ich für meinen Harnstreifentest keine Leistung abgerechnet, da die […]

Renate Tief

29.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Ich habe vor einem Jahr im Münsterland eine Hausarztpraxis übernommen. Immer wieder führe ich Harnstreifentests bei meinen Patienten durch. Bisher habe ich für meinen Harnstreifentest keine Leistung abgerechnet, da die Tests, die ich verwende, nur 3 Parameter untersuchen. Auf einer Fortbildung wies mich ein Kollege darauf hin, dass ich auf diese Weise viel Geld verschenken würde, denn ich könne die EBM-Ziffer 32030 abrechnen. Stimmt das? Habe ich Geld verschenkt?

Meine Antwort: Nein, diese Aussage ist nicht korrekt. Richtig ist: Die EBM-Ziffer 32030 darf nur für die „Orientierende Untersuchung“ abgerechnet werden. Die Untersuchung des Urins mittels Harnstreifentests ist explizit ausgeschlossen. Erst bei der letzten EBM-Reform (April 2020) wurde für die Urinuntersuchung mittels Harnstreifentests die EBM-Ziffer 32033 neu aufgenommen.

Der Inhalt der Leistungslegende für die Urinuntersuchung mittels Harnstreifentests wurde geändert, weshalb Sie darauf achten müssen, dass Sie mit Ihrem Harnstreifentest jetzt mindestens 5 der in der Leistungslegende genannten Parameter untersuchen, wenn Sie ihn abrechnen wollen.

Meine Empfehlung

Verwenden Sie in Zukunft Teststreifen mit 5 der oben genannten Parameter. Die sind zwar etwas teurer, Sie erhalten dafür aber auch eine Vergütung.