Ein kürzlich veröffentlichtes und kommentiertes Urteil vom April 2024 sorgt für Unruhe unter uns Praxisanleitern. Eine nebenberufliche Tätigkeit an einer Pflegefachschule wird damit nämlich so gut wie unmöglich! Erfahren Sie in diesem Artikel mehr dazu, was das für Sie bedeuten könnte.
„Du weißt ja, dass ich ein paar Tage in jedem Jahr an einer Pflegefachschule als Dozent arbeite. Eine Lehrerin, die vor vielen Jahren zu einer Azubi-Prüfung zu mir in die Einrichtung kam, war von meiner Arbeit als Praxisanleiter so begeistert, dass sie mich damals fragte, ob ich bestimmte Themen nicht in jedem Ausbildungsjahrgang unterrichten möchte – und seitdem mache ich das. Jetzt habe ich aber gehört, dass das in Zukunft wohl nicht mehr gehen wird. Kann das sein und was steckt da dahinter?“, hat mich letzten Dienstag mein Kollege Ralf gefragt.
Know-how aus der Praxis unverzichtbar
Wie sieht es bei Ihnen aus? Unterrichten Sie auch ein paar Stunden oder Tage nebenbei an einer Pflegefachschule oder kennen Sie Praxisanleiter-Kollegen, die das machen? Entweder für den normalen Unterricht unserer Azubis oder für den Bereich Fortund Weiterbildung ist es ein toller Mehrwert, wenn nicht nur hauptamtliche Lehrkräfte den Wissensstoff vermitteln, sondern auch echte Praktiker aus den Betrieben.

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