Aktuelle Leserfragen aus der Pflege

Kann ich Pflegekittel von der Steuer absetzen?

Frage: Ich arbeite als Pflegefachkraft in einer stationären Pflegeeinrichtung. Uns wird keine Dienstkleidung gestellt – wir müssen Kasacks selbst kaufen und auch selbst waschen. Kann ich diese Kosten in der […]

Bernd Hoffmann

04.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich arbeite als Pflegefachkraft in einer stationären Pflegeeinrichtung. Uns wird keine Dienstkleidung gestellt – wir müssen Kasacks selbst kaufen und auch selbst waschen. Kann ich diese Kosten in der Steuererklärung ansetzen?

Antwort: Vorab: Dieser Beitrag ist keine steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe Kosten anerkannt werden, hängt vom Einzelfall ab. Ich rate Ihnen daher dringend, bei Unsicherheiten Kontakt mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein aufzunehmen oder beim für Sie zuständigen Finanzamt nachzufragen.

Grundsätzlich können Ausgaben für typische Berufskleidung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Darunter versteht man Kleidung, die nahezu ausschließlich beruflich getragen wird und keine normale Alltagskleidung ist – dazu zählen in der Regel auch Kasacks und Pflegekittel. Voraussetzung ist, dass keine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber erfolgt.

Nicht anerkannt hingegen werden normalerweise Kleidungsstücke, die auch privat getragen werden könnten (weiße T-Shirts, Hosen oder Schuhe), selbst wenn Sie sie nur für die Arbeit gekauft haben und auch nur dort nutzen. Entscheidend ist, ob die Kleidung als typische Berufskleidung einzuordnen ist.

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