Frage: In unserer Pflegeeinrichtung fallen immer wieder Überstunden an. Durch den derzeit herrschenden Personalmangel ist es nicht möglich, dass die Mitarbeiter Überstunden zeitnah abbauen, was natürlich zu Unmut und Frust führt. In unseren Arbeitsverträgen ist geregelt, dass Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Ich überlege jetzt, ob ich die Überstunden nicht einmal im Quartal auszahle, wenn sie nicht abgebaut werden konnten. Ist das rechtlich zulässig?
Judith Barth: Jein. Zunächst sind Sie bei der Auszahlung von Überstunden daran gebunden, was Sie im Arbeits- oder Tarifvertrag mit Ihren Mitarbeitern vereinbart haben. Daher können Sie nicht einfach so beschließen, Überstunden jetzt auszuzahlen. Dies ist aber dennoch möglich, wenn die Mitarbeiter damit einverstanden sind. In der Regel ist es für Mitarbeiter günstiger, wenn Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, da ausgezahlte Überstunden voll versteuert werden müssen und hierfür auch Sozialabgaben anfallen. Suchen Sie daher das Gespräch mit den Mitarbeitern, erläutern Sie Ihren Vorschlag und holen Sie das schriftliche Okay zu der neuen Überstundenregelung ein. Allerdings müssen Sie auch ein Nein akzeptieren. Denn einseitig können Sie den Arbeitsvertrag nicht ändern.
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