LESERFRAGEN

„Kann ich Überstunden steuerfrei als Inflationsausgleichsprämie auszahlen?“

Frage: Einige meiner Pflegekräfte haben aufgrund des bei uns herrschenden Personalmangels sehr viele Überstunden angesammelt. Freizeitausgleich ist nicht möglich, da wir zu wenig Personal haben. Daher habe ich mir überlegt, […]

Judith Barth

06.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Einige meiner Pflegekräfte haben aufgrund des bei uns herrschenden Personalmangels sehr viele Überstunden angesammelt. Freizeitausgleich ist nicht möglich, da wir zu wenig Personal haben. Daher habe ich mir überlegt, die Überstunden auszuzahlen. Im Arbeitsvertrag haben wir das so vorgesehen. Für die Mitarbeiter ist das nicht so attraktiv, da sie die Überstunden versteuern müssen. Ich habe mir jetzt überlegt, ob ich diese Auszahlung als Inflationsausgleichsprämie bezeichne. Diese habe ich bisher nur in Höhe von 500 € ausgezahlt und könnte also die Überstunden als solche Prämie deklariert steuer- und abgabefrei auszahlen. Ist das rechtlich möglich?

Judith Barth: Nein. Sie können zwar bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 € als Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeiter leisten. Sie können auf diesem Wege aber keine Überstunden auszahlen. Denn: Voraussetzung für die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Da Ihre Pflegekräfte aber Anspruch auf die Auszahlung der von ihnen geleisteten Überstunden haben, ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Interessante Idee, leider höchst illegal. Lassen Sie also lieber die Finger davon.

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