Leserfragen

„Kann ich Überstundenabbau anordnen?“

Frage: In unserer Pflegeeinrichtung fallen immer wieder Überstunden an. Die Mitarbeiter möchten diese gern sammeln, um dann möglichst mehrere Tage am Stück freizunehmen. Das ist, weil wir ohnehin knapp mit […]

Judith Barth

13.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: In unserer Pflegeeinrichtung fallen immer wieder Überstunden an. Die Mitarbeiter möchten diese gern sammeln, um dann möglichst mehrere Tage am Stück freizunehmen. Das ist, weil wir ohnehin knapp mit Personal sind, nicht möglich. Daher bin ich dazu übergegangen, Mitarbeiter immer dann nach Hause zu schicken, wenn weniger zu tun ist, um so die Überstunden stundenweise abzubauen. Die Begeisterung der Mitarbeiter hält sich in Grenzen und sie meinen, das sei so nicht zulässig. Kann ich anordnen, wann Überstunden abgebaut werden?

Judith Barth: Ja. Als Vorgesetzte können Sie, anders als bei Erholungsurlaub, anordnen, wann Überstunden abgebaut werden. Es besteht vonseiten der Mitarbeiter kein Anspruch darauf, Überstunden anzusammeln und dann tageweise abzufeiern. Wenn sich also die Gelegenheit bietet, können und sollten Sie im Rahmen Ihres Direktions- und Weisungsrechts den Abbau von Überstunden anordnen. Erklären Sie den Mitarbeitern, warum diese Maßnahme notwendig ist. Wenn Sie hier transparent argumentieren, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Verständnis stoßen und die Mitarbeiter werden sich auch über einige Stunden mehr Freizeit freuen.  

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