Frage: Wir sind eine kleine Tagespflegeeinrichtung und beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter, sodass für uns das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Wir haben uns jetzt entschlossen, einer Kollegin zu kündigen. Sie passt nicht ins Team und ist außerdem dauernd krank. So auch jetzt. Wir fragen uns, ob wir ihr trotz der aktuellen Krankmeldung kündigen können. Denn: Sie ist zzt. für 2 Wochen krankgeschrieben und das Monatsende, zu dem wir kündigen müssten, um die 2-monatige Kündigungsfrist einzuhalten, fällt genau in die Krankschreibung. Kann man Mitarbeitern, die krankgeschrieben sind, kündigen?
Judith Barth: Sie können der Mitarbeiterin trotz Krankschreibung kündigen. Denn: Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz für krankgeschriebene Mitarbeiter. Da das Kündigungsschutzgesetz bei ihnen keine Anwendung findet, können Sie das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beenden.
Anders sähe es aus, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden würde. Dann müssten Sie die Kündigung im Arbeitsgerichtsprozess begründen und dann wären die Anforderungen an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung sehr hoch. Da dies bei Ihnen aber nicht zutrifft, haben Sie „Glück“ und können das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist durch Kündigung beenden. Sie müssen darauf achten, dass sich der Zugang der Kündigung beweisen lässt, z. B. durch Zustellung durch einen Boten. Verzichten Sie auf die Zustellung durch die Post, da diese sehr fehlerträchtig ist.
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