FRAGE
„Wir haben uns entschlossen, einer Mitarbeiterin zu kündigen. Sie ist derzeit allerdings im Urlaub und ich bin nicht sicher, ob sie zu Hause ist. Kann ich das Kündigungsschreiben dennoch wirksam zustellen lassen, z. B. per Boten, der das Schreiben in den Hausbriefkasten einwirft?“
ANTWORT
Ja. Das ist möglich und diesen Weg sollten Sie auch wählen, wenn die Kündigung zur Einhaltung von Kündigungsfristen keinen Aufschub duldet und Sie nicht abwarten können, bis Sie der Mitarbeiterin das Kündigungsschreiben persönlich übergeben können. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist, dass diese der Mitarbeiterin innerhalb der Kündigungsfrist zugeht. Lassen Sie ein Kündigungsschreiben per Boten zustellen, gilt dieses als zugegangen, wenn es rechtzeitig in den Hausbriefkasten der Mitarbeiterin eingeworfen wird. Wann sie tatsächlich Kenntnis von dem Kündigungsschreiben erhält, z. B. erst Tage später, ist für den wirksamen Zugang der Kündigung unerheblich (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2012, Az.: 2 AZR 224/11).
Mein Tipp: Überlegen Sie sich bitte gut, ob diese Art und Weise der Kündigung wirklich sein muss. Ihre Mitarbeiterin kann ja z. B. ihren Urlaub auch zu Hause verbringen und erfährt dann in der Zeit, in der sie sich eigentlich erholen bzw. sie es sich schön machen soll, eine solch negative Nachricht. Das ist wirklich nicht schön und sollte nur Ihr absolut letztes Mittel der Wahl sein, wenn die Kündigung wirklich genau jetzt sein muss.
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