LESERFRAGEN

„Kann man wegen Mobbings kündigen?“

Frage: In meinem Team gibt es eine Pflegekraft, die eine andere so sehr mobbt, dass diese sich inzwischen immer häufiger krankmeldet. Die Betroffene hat mich auch um Hilfe gebeten, sodass […]

Judith Barth

26.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: In meinem Team gibt es eine Pflegekraft, die eine andere so sehr mobbt, dass diese sich inzwischen immer häufiger krankmeldet. Die Betroffene hat mich auch um Hilfe gebeten, sodass die Mobberin abgemahnt wurde, bereits zum 2. Mal. Ihr Verhalten hat sie nicht geändert. Da wir eine kleine Pflegeeinrichtung sind, kann ich auch durch den Dienstplan nicht immer gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnen nicht aufeinandertreffen. Ich würde der mobbenden Kollegin gern kündigen, bin mir aber nicht sicher, ob das Mobbing als Begründung ausreicht.

Judith Barth: Grundsätzlich kann Mobbing von anderen Mitarbeitern eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Bei schwerwiegenden Vorfällen, z. B. groben Beleidigungen oder körperlichen Übergriffen, ist auch eine fristlose Kündigung denkbar. Da es in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits 2 einschlägige Abmahnungen wegen Mobbings gibt, stehen Ihre Chancen gut, dass eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Mobbings auch einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhält.

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