Frage: Ich bin als PDL eines ambulanten Pflegedienstes eingestellt. Seit mehreren Monaten gibt es immer wieder Konflikte mit der Inhaberin des Pflegedienstes. Wir können uns bei manchen Abrechnungen und auch im Umgang mit den Mitarbeitern nicht wirklich einigen. Jetzt hat die Inhaberin mir mitgeteilt, dass ich ab nächsten Monat als Pflegekraft arbeiten soll. Meine Stellvertretung soll erst mal meine Aufgaben als PDL übernehmen. An meinem Gehalt soll sich erst mal nichts ändern. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das so überhaupt zulässig ist.
Judith Barth: Da Sie als PDL eingestellt wurden, kann man Sie nicht so ohne weiteres als Pflegekraft einsetzen und Ihnen Ihre Leitungsaufgaben entziehen. Eine dauerhafte Versetzung auf eine andere Stelle ist nach § 106 Gewerbeordnung nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten zulässig. Denn sie greift erheblich in Ihre Rechte ein und ist nicht durch das Direktionsrecht der Inhaberin, die auch Ihre Vorgesetzte ist, gedeckt. Das gilt selbst dann, wenn sich nichts an Ihrer Vergütung ändert. Ohne Ihre Zustimmung zu der neuen Aufgabenverteilung müsste die Inhaberin eine Änderungskündigung aussprechen. Suchen Sie daher das Gespräch und widersprechen Sie dieser „Degradierung“ ausdrücklich. Gleichzeitig rate ich Ihnen, sich nach einer neuen beruflichen Herausforderung umzusehen – hier werden Sie wohl nicht mehr glücklich. Wenn Sie etwas anderes gefunden haben, können Sie Ihrer Vorgesetzten den Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorschlagen, um die Angelegenheit für alle Beteiligten schnell zu klären.
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