In den letzten Jahren lässt sich immer mehr eine rigide Verordnungspraxis der Kassen feststellen. Bewohner warten wochenlang auf die Genehmigung notwendiger Hilfsmittel. Häufig steht die PDL im Dilemma: „Sollen wir das Hilfsmittel dann selbst anschaffen?“
Vor Kurzem rief mich eine Pflegedienstleitung an und schilderte mir folgende Situation: Bewohnerin Frau Schmidt wohne schon seit 2 Jahren im Pflegeheim, allerdings habe sich ihr Gesundheitszustand nun aufgrund ihres Rheumas deutlich verschlechtert. Das Pflegeteam hatte die Idee, dass Frau Schmidt mit einer Greifhilfe womöglich selbstständiger im Alltag zurechtkommt. Der Arzt fand die Idee gut und stellte eine Verordnung aus. Doch die Kasse lehnte ab. Die Begründung: Die stationäre Pflegeeinrichtung müsse ein solches Hilfsmittel vorhalten.
HÄUFIGES PROBLEM: KASSE LEHNT VERORDNUNG AB
Kassen lehnen recht häufig die Verordnung von Hilfsmitteln ab. Immer wieder wird zur Begründung angeführt, dass das angeforderte Hilfsmittel pflegeerleichternd und deswegen vom Pflegeheim zu bezahlen sei. Allerdings machen es sich manche Kassen zu leicht. Denn es gibt mit dem sogenannten „Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)“ eine rechtliche Grundlage, die die Finanzierung der einzelnen Hilfsmittel definiert und zwischen Kasse und stationärer Einrichtung abgrenzt. Wenn Sie dieses Dokument kennen, haben Sie die entscheidenden Argumente für einen Widerspruch in der Hand.
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