Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Internetseite über die aktuelle Handhabung von Blankoverordnungen für häusliche Krankenpflege. Vertragsärzte sollen diese Blankoverordnungen vorerst nur dann ausstellen, wenn sichergestellt ist, dass Pflegedienste diese auch annehmen können. Hintergrund sind noch fehlende Verträge zwischen den Verbänden der Pflegedienste und den Krankenkassen auf Landesebene.
Spezifische Verträge notwendig
Seit dem 1. Juli 2024 können Ärzte für bestimmte Maßnahmen der HKP, z. B. Kompressionstherapie, eine Blankoverordnung ausstellen. Hierbei wird die Entscheidung über die Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen an die Pflegefachkräfte übertragen. Auf dem Verordnungsformular wurden dafür entsprechende Ankreuzfelder eingeführt. Rahmenempfehlungen zwischen den Bundesverbänden der Pflegefachdienste und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen definieren die Qualifikation der Fachkräfte. Diese Rahmenempfehlungen bilden die Grundlage für regionale Verträge auf Länderebene, wenn es z. B. um die Vergütung geht.
Da derzeit unklar ist, ob in allen Bundesländern solche Verträge bestehen, besteht Unsicherheit darüber, ob eine Blankoverordnung von den Pflegefachkräften vor Ort ausgeführt werden darf und von den Kassen genehmigt wird. Um nachträglichen Aufwand und Änderungen in den Arztpraxen zu vermeiden, empfiehlt die KBV den Ärzten, Blankoverordnungen nur auszustellen, wenn die Annahme durch Pflegedienste gesichert ist. Ansonsten sollten die Ärzte selbst über die Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen entscheiden.
Testen Sie jetzt „pdl.konkret ambulant“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Pflegedienstleitungen von ambulanten Pflegediensten!
Jede Ausgabe beinhaltet wertvolle Arbeitshilfen, die Sie als PDL direkt umsetzen können, handfeste und sofort verständliche Anleitungen, die ihren Praxistest erfolgreich bestanden haben, und Checklisten, mit denen Sie garantiert nichts vergessen können und immer auf der sicheren Seite sind.