Vermutlich hat auch eine Ihrer Pflegekräfte schon ein Attest präsentiert, mit dem ihr Arzt die Tätigkeit im Schichtbetrieb einschränkt. Mal sollen bestimmte Tageszeiten oder die Wochenenden arbeitsfrei bleiben, mal können definierte Verrichtungen z. B. beim Heben oder Lagern nicht mehr erledigt werden. Viele Leitungskräfte sind unsicher, welche Verbindlichkeit solche ärztlichen Vorgaben wirklich haben. Sind es lediglich Empfehlungen – oder schaffen sie arbeitsrechtliche Fakten?
Bloße Empfehlungen sind nicht verbindlich
Manche Ärzte formulieren nur sehr weich gefasste Empfehlungen für oder gegen bestimmte Tätigkeiten. Diese müssen Sie nicht umsetzen, falls Sie Ihrem Mitarbeiter nicht entgegenkommen wollen. Oft stellt der Arzt jedoch definitiv fest, dass eine Arbeit zu bestimmten Zeiten nicht mehr möglich ist.
Prüfen Sie andere Einsatzmöglichkeiten
Mit Blick auf das Attest sollten Sie sich folgende Frage stellen: Kann ich meinen Betrieb so organisieren, dass die Pflegekraft z. B. von Nachtdiensten ausgespart wird, ohne dass sich Betriebsstörungen ergeben? Wenn das geht, müssen Sie das auch tun. Gibt es diese Option nicht, können Sie dem Mitarbeiter als Ultima Ratio personenbedingt kündigen. Vor einem solchen Schritt müssen Sie jedoch prüfen, ob sich nicht mit milderen Maßnahmen eine Trennung vermeiden lässt. Dazu empfehle ich – hier am Beispiel eines ärztlichen Attests gegen Spätdienste –, folgendes Prüfschema anzuwenden:
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