In vielen Pflegeeinrichtung ist Personalmangel an der Tagesordnung. Das macht es manchmal auch schwierig, die Pausenzeiten einzuhalten. Viele Mitarbeiter, die ihre Pause im Personalraum verbringen, sind mit einem Ohr bei den Kollegen und Pflegebedürftigen und springen auch immer wieder ein, wenn es hakt. Die Frage ist: Muss eine Pause, in der man sich als Mitarbeiter in „Alarm bereitschaft“ fühlt, bezahlt werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sagt Nein.
Der Fall: Pause in Alarmbereitschaft
Ein Mitarbeiter war im Schichtbetrieb tätig. Er verbrachte seine Pausen in der Kantine. Dort konnte er über einen Monitor die Maschinen, für die er zuständig war, sehen und überwachen. Störungen wurden durch Blinken angezeigt. Aus Sicht des Mitarbeiters befand er sich auch in den Pausen in ständiger Alarmbereitschaft. Daher seien dies keine echten Pausen gewesen, sodass er für diese eine Bezahlung verlangte. Die Pausen waren nicht im Dienstplan festgelegt, sondern wurden täglich orientiert an den betrieblichen Belangen festgelegt.
Der Arbeitgeber sah das anders. Er argumentierte, der Mitarbeiter hätte während seiner Pausen nicht arbeiten und sich nicht um die Maschinen kümmern müssen. Daher habe der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Vergütung der von ihm angeblich durchgearbeiteten Pausen.
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