Effiziente Praxisorganisation

Keine Lappalie: Nehmen Sie Stich- und Schnittverletzungenernst!

Bei jedem zweiten gemeldeten Arbeitsunfall im Gesundheitswesen handelt es sich um eine Nadelstichverletzung, so die Deutsche Gesellschaft für Unfallversicherungen (DGUV). Und trotzdem nehmen viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen diese als „banale“ […]

Renate Tief

24.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei jedem zweiten gemeldeten Arbeitsunfall im Gesundheitswesen handelt es sich um eine Nadelstichverletzung, so die Deutsche Gesellschaft für Unfallversicherungen (DGUV). Und trotzdem nehmen viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen diese als „banale“ Verletzung oft auf die leichte Schulter. Erfahren Sie hier, was der Arbeitsschutz verlangt und wie Sie Wiederholungsfälle verhindern.

Das sind die 4 wichtigsten Sofortmaßnahmen für die Erstversorgung

  1. Maßnahme: Bei offenen Wunden fördern Sie den Blutfluss, ohne zu drücken. (Nur Kontamination der Haut -+ weiter mit Punkt 3)
  2. Maßnahme: Lassen Sie die Wunde mindestens 2 Minuten ausbluten. Spülen Sie sie dann unter fließendem Wasser oder mit steriler Kochsalzlösung gut aus und/oder desinfizieren Sie sie. Gegebenenfalls nehmen Sie eine Wundspülung vor. Entfernen Sie ggf. Fremdmaterialien aus der Wunde.
  3. Maßnahme: Feuchten Sie Tupfer oder Kompressen mit einem viruswirksamen Antiseptikum an und legen Sie sie auf die verletzte Haut (Tupfer oder Kompresse über 10 Minuten mit dem Antiseptikum immer wieder anfeuchten; z. B. mit PVP-Jod oder alkoholischen Präparaten). Falls momentan kein Desinfektionsmittel verfügbar ist, spülen Sie die Wunde mit Kochsalzlösung oder Wasser gut aus.
  4. Maßnahme: Spreizen Sie den Stichkanal, um eine Tiefenwirkung des Desinfektionsmittels zu erreichen (mindestens 3 Minuten).

Stellen Sie sicher, dass jede Kollegin in Ihrer Praxis Ihren Chef im Falle einer Stich- oder Schnittverletzung umgehend informiert.