THEMENHEFT: Update Arbeitszeugnisse 2025

KI beim Arbeitszeugnis: Was Sie wissen müssen

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie als Personalverantwortlichen in der Pflege bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen wirkungsvoll unterstützen. Damit das Ergebnis rechtssicher bleibt, sind insbesondere die formalen und inhaltlichen Anforderungen zu […]

Judith Barth

18.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie als Personalverantwortlichen in der Pflege bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen wirkungsvoll unterstützen. Damit das Ergebnis rechtssicher bleibt, sind insbesondere die formalen und inhaltlichen Anforderungen zu beachten.

1.   Anonymisierte Nutzung

Für die Nutzung von KI sollten Sie das Zeugnis zunächst anonymisiert erstellen. Geben Sie keine personenbezogenen Daten wie Namen, Geburtsdatum oder Einrichtung ein. Verwenden Sie stattdessen neutrale Angaben und ergänzen Sie die konkreten Personendaten erst nach der Texterstellung intern und ohne KI-Unterstützung.

2.   Inhaltliche Vorgaben einhalten

Ein Arbeitszeugnis muss nach § 109 Gewerbeordnung wahr, wohlwollend und vollständig sein. KI kann sprachlich und strukturell unterstützen, ersetzt aber nicht Ihre inhaltliche Prüfung. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass das Ergebnis inhaltlich richtig ist und die Bewertung den tatsächlichen Leistungen entspricht.

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