Der Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 Sozialgesetzbuch V) wurde während der Coronapandemie erweitert und nach deren Ende nicht wieder zurückgefahren: Beschäftigte haben pro Kind und Elternteil 15 Arbeitstage, Alleinerziehende 30 Tage zur Verfügung. Bei mehreren Kindern gelten Obergrenzen von 35 bzw. 70 Tagen.
Ausblick 2026 – 2 Szenarien
Für 2026 liegt noch kein endgültiger Beschluss des Bundestags vor. Möglich sind 2 Szenarien:
- Verlängerung der Sonderregelung mit den erhöhten Tagen
- automatische Rückkehr zur Vor-Corona-Regelung: 10 Tage pro Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende; Höchstgrenzen 25 bzw. 50 Tage
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