Leserfragen

„Kinderkrankheitstage auch für ältere Kinder?“

LESERFRAGE: „Meine Köchin hat sich für mindestens 10 Tage ‚kindkrank‘ gemeldet. Sie sagt, ihr Sohn brauche einfach ihre Zuwendung, er könne nicht allein krank zu Hause sein. Allerdings ist er […]

Mark Schmolke

13.08.2025 · 2 Min Lesezeit

LESERFRAGE: „Meine Köchin hat sich für mindestens 10 Tage ‚kindkrank‘ gemeldet. Sie sagt, ihr Sohn brauche einfach ihre Zuwendung, er könne nicht allein krank zu Hause sein. Allerdings ist er schon 14 Jahre alt. Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es da nicht eine Altersgrenze?“ (Nadine M.*, PDL einer Tagespflege in Bremen)

ANTWORT: Jein. Handelt es sich um ein Kind mit Behinderung, können Mitarbeiter die Kinderkrankheitstage unabhängig vom Alter des Kindes geltend machen, vorausgesetzt, das Kind lebt im Haushalt des Mitarbeiters. Erkrankt hingegen ein Kind, das älter als 12 Jahre alt ist, ohne dass eine Behinderung vorliegt, besteht kein Anspruch auf Freistellung oder Kinderkrankheitstage. Sie benötigen also noch die Information, ob das Kind Ihrer Köchin eine Behinderung hat, um den Anspruch einzuschätzen.

Kinderkrankentage sind gesetzlich geregelte Tage, an denen berufstätige Eltern zu Hause bleiben dürfen, um ein krankes Kind zu betreuen. Voraussetzung ist:

▶ Das Kind ist gesetzlich krankenversichert.

▶ Es ist unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen.

▶ Ein ärztliches Attest bestätigt die Erkrankung und die notwendige Betreuung.

Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld – etwa 90 % des ausgefallenen Nettolohns. Für Kinder ab 12 Jahren gelten keine Sonderregelungen über die Krankenkasse mehr.

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