Der Europäische Gerichtshof hat am 17.03.2026 die Rechte der Beschäftigten kirchlicher Träger gestärkt. Ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft darf demnach in vielen Fällen nicht mehr als Grund für eine Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis dienen. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf kirchliche Pflegeanbieter haben.
Der Fall: Austritt wegen Kirchensteuer
Die Mitarbeiterin einer katholischen Schwangerenberatung war aus finanziellen Gründen aus der Kirche ausgetreten. Daraufhin wurde ihr postwendend gekündigt – und sie klagte durch die Instanzen gegen ihre Entlassung. Als der Fall beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ankam, wandten sich die dortigen Richter mit der Bitte um Vorgaben an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das Urteil: Austritt meist kein Kündigungsgrund
Der EuGH hat erfreulich klar entschieden, dass die Kündigung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Recht auf „negative Religionsfreiheit“ verstieß (Az.: C258/24). Unter dieser Vorgabe muss nun das BAG abschließend entscheiden. Es wird erwartet, dass die Klage der Mitarbeiterin dort Erfolg haben wird.
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