Frage: In den letzten Jahren hatte ich als Betreiberin eines Pflegedienstes allen Mitarbeitern jeweils im Juli freiwillig ein Urlaubsgeld in Höhe von 500 € bezahlt. Da wir im ersten Halbjahr beträchtliche Umsatzausfälle hatten, habe ich angekündigt, dass ich im Juli 2025 kein Urlaubsgeld zahlen kann. Nun haben sich 2 Pflegekräfte gemeldet und behauptet, sie hätten einen Rechtsanspruch darauf. Daher hoffe ich, dass meine beiden Mitarbeiter unrecht haben, oder?
Arnd von Boehmer: Leider haben sie wohl auch 2025 einen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Da Sie als Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg ein gleichförmiges Verhalten gezeigt haben (500 € im Juli), konnten Ihre Mitarbeiter darauf vertrauen, dass Sie sich damit binden wollen, dies jedes Jahr so zu handhaben. In der Rechtsprechung hat sich dazu der Begriff der „betrieblichen Übung“ etabliert. Um in diese „Falle“ zu geraten, ist es schon ausreichend, dass Sie solche Benefits über 3 Jahre gewährt haben – ohne jedes Mal zugleich darauf hinzuweisen, dass Sie sich nicht zur Wiederholung verpflichten möchten. Leider ist es inzwischen für Arbeitgeber wie Sie durch die Rechtsprechung sehr schwer geworden, sich aus einer betrieblichen Übung zu befreien. Ich kann Ihnen daher nur raten, mit Ihren Mitarbeitern einen freiwilligen Verzicht zu vereinbaren. Machen Sie ggf. klar, welche Konsequenzen es für Ihren Dienst hätte, das Urlaubsgeld berappen zu müssen. Bieten Sie eventuell an, es später im Jahr auszuzahlen.
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