LESERFRAGEN

„Können wir auf E-Gehaltsabrechnungen umstellen?“

Frage: Wir sind ein großer Träger mit mehreren stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten. Im Zuge der Digitalisierung möchten wir die monatlichen Gehaltsabrechnungen unseren Mitarbeitern nur noch in elektronischer Form in […]

Arnd von Boehmer

12.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir sind ein großer Träger mit mehreren stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten. Im Zuge der Digitalisierung möchten wir die monatlichen Gehaltsabrechnungen unseren Mitarbeitern nur noch in elektronischer Form in einem Mitarbeiterpostfach bereitstellen. Die Papierform wäre damit passé. Nachdem wir das verkündet haben, hagelt es Beschwerden. Einzelne Mitarbeiter behaupten dabei, dies sei nicht zulässig. Wie schätzen Sie das ein?

Arnd von Boehmer: Die von Ihnen geplante Umstellung beschäftigt aktuell viele Unternehmen – auch in der Pflege. Wohl auch deswegen musste sich erst vor wenigen Wochen das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer vergleichbaren Frage befassen. Es hat am 28.01.2025 entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts eine sogenannte Holschuld ist. Es reicht daher aus (und erfüllt die Vorgaben des § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung), wenn Sie die Abrechnung digital bereitstellen. Sie müssen jedoch den „berechtigten Interessen“ der Mitarbeiter Rechnung tragen, die keinen privaten Internetzugang haben. Dazu genügt es aber, wenn solche Beschäftigte ihre Abrechnung an einer Stelle im Unternehmen (z. B. in der Personalabteilung) einsehen und ausdrucken können. Das bedeutet, dass Sie auch in diesen Fällen das Dokument nicht (wie bisher) aktiv zustellen müssen.

Nachlesen können Sie das Urteil des BAG vom 28.01.2025 unter dem Aktenzeichen 9 AZR 48/24.

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