Fragen aus dem Arbeitsalltag

Können wir bei „No-Show“ eine Vertragsstrafe durchsetzen?

Frage: „Immer öfter kommt es vor, dass neue Mitarbeiter am ersten Tag nicht erscheinen. Erreichen wir sie telefonisch, hören wir pampige Ausflüchte oder auch die Auskunft, einen anderen Job angenommen zu […]

Annett Urban

01.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Immer öfter kommt es vor, dass neue Mitarbeiter am ersten Tag nicht erscheinen. Erreichen wir sie telefonisch, hören wir pampige Ausflüchte oder auch die Auskunft, einen anderen Job angenommen zu haben. Seit vielen Jahren steht in unseren Arbeitsverträgen eine Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt, falls ein Mitarbeiter sich vertragswidrig verhält. Können wir solche „Aussteiger“ wenigstens zur Kasse bitten?“

Antwort: Vermutlich nein. Ihre Klausel im Vertrag müsste zum einen genau benennen, welches Verhalten mit einer Vertragsstrafe belegt werden kann. Die Formulierung „vertragswidrig verhalten“ ist dafür zu unbestimmt. Außerdem darf die angedrohte Strafe nicht höher ausfallen als Ihr Risiko, dass der neue Mitarbeiter am ersten Tag der Probezeit kündigt (in der Regel mit einer Frist von 2 Wochen). Das Bundesarbeitsgericht hat daher schon 2010 entschieden, dass in diesem Fall die Strafe nicht höher als ein halbes Monatsgehalt sein darf (Az.: 8 AZR 897/08). Da Ihre Klausel grundsätzlich von einem ganzen Gehalt ausgeht, benachteiligt sie die Mitarbeiter unangemessen und dürfte somit insgesamt unwirksam sein. 

Mein Rat
  1. Lassen Sie sich bei Ihrem Verband oder bei einem Anwalt eine wirksame Klausel vorformulieren.
  2. Kommunizieren Sie mit potentiellen neuen Mitarbeitern offen über das Thema. Verdeutlichen Sie im Laufe des Einstellungsprozesses im Gespräch wie aufwendig es für Ihren Betrieb ist, alles für eine Neueinstellung fertig zu machen und wenn dann auf den letzten Drücker eine Absage kommt. Sagen Sie dem neuen Mitarbeiter, dass Sie sich sehr auf ihn freuen, aber dass er sich bitte überlegen soll, ob er bei Ihnen starten möchte. Sie wissen heute, dass wir ein Überangebot an Arbeitsplätzen in der Pflege und Betreuung haben – streckt er weiterhin seine Fühler aus und ist er sich vielleicht noch nicht sicher? Bieten Sie ihm ggf. an, die Einstellung um einen Monat hinauszuzögern, bis er alle Angebote geprüft hat und sich wirklich bewusst für eins entschieden hat.

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