Frage: In unserer Sozialstation beendet demnächst ein ausländischer Azubi seine Ausbildung. Leider hat er keinen Führerschein. Können wir ihn unterstützen und die Kosten der Fahrerlaubnis übernehmen? Worauf müssen wir eventuell achten?
Arnd von Boehmer: Leider gibt es praktisch keine Möglichkeit, einem Mitarbeiter die Kosten eines normalen Pkw-Führerscheins steuer- und abgabenfrei zu ersetzen. Hierzu gibt es eine vielfältige Rechtsprechung insbesondere der Finanzgerichte, die regelmäßig ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse der Arbeitgeber verneinen. Dies gilt auch in Pflegediensten, wo das Autofahren eine wichtige Voraussetzung für Hausbesuche ist.
Das bedeutet, dass Sie – wenn Sie Kosten des Führerscheins von ca. 3.500 € tragen möchten – rund den doppelten Betrag aufwenden und als Gehalt behandeln müssten. Weil das meist nicht infrage kommt, kann ein Arbeitgeberdarlehen der bessere Weg sein: Sie leihen Ihrem Mitarbeiter den nötigen Betrag und er zahlt ihn in Raten zurück, sobald er nach der Ausbildung ausreichend verdient.
Hinweis: Wenn ein Mitarbeiter länger arbeitslos war, können auch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten des Führerscheins übernehmen.
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