Frage: Nachdem wir kürzlich unsere [ambulante, die Red.] Frühtour verlängert haben, hat uns eine unserer Fachkräfte erkennbar sauer den Schlüssel zu ihrem Spind auf den Tisch geworfen und war ab dem nächsten Tag für 4 Wochen krankgeschrieben. Wir bezweifeln, dass sie wirklich arbeitsunfähig war. Wie sollen wir vorgehen?
Arnd von Boehmer: Sie können in einem ersten Schritt die Lohnfortzahlung für diese 4 Wochen verweigern. Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich in einem sehr ähnlichen Fall (eines „verärgert erkrankten“ Busfahrers) dem Arbeitgeber, der das Gehalt gekürzt hatte, Recht gegeben. Ihre Mitarbeiterin muss dann beweisen (insbesondere durch Schweigepflichtentbindung ihres Arztes), dass sie tatsächlich krank war. Gelingt ihr das nicht, haben Sie das Gehalt für diese Zeit gespart. Berufen Sie sich nötigenfalls auf das Urteil des LAG Köln vom 03.06.2025, Az.: 7 SLa 54/25.
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