LESERFRAGEN

„Können wir eine Vermittlungsprovision zurückholen?“

Frage: Wir setzen bei uns (Pflegeheim) seit einem halben Jahr eine Fachkraft über Leiharbeit ein, mit der wir sehr zufrieden sind. Sie hat sich nun bereit erklärt, sich fest bei […]

Arnd von Boehmer

20.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir setzen bei uns (Pflegeheim) seit einem halben Jahr eine Fachkraft über Leiharbeit ein, mit der wir sehr zufrieden sind. Sie hat sich nun bereit erklärt, sich fest bei uns anstellen zu lassen. Ihrem bisherigen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) müssten wir dafür eine Provision in Höhe von 2 Monatsgehältern bezahlen. Können wir die Mitarbeiterin im Arbeitsvertrag zur Erstattung dieses Betrags verpflichten, falls sie nicht mindestens ein Jahr bei uns bleibt?

Arnd von Boehmer: Leider hat Ihnen das Bundesarbeitsgericht diese Möglichkeit mit einem Urteil vom 20.06.2023 verbaut und festgehalten, dass eine solche arbeitsvertragliche Regelung grundsätzlich unwirksam sei (Az. 1 AZR 265/22). Als Arbeitgeber hätten Sie – so die Erfurter Richter – das unternehmerische Risiko zu tragen, dass sich Ihre Kosten für die Personalbeschaffung nicht lohnen, weil ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis in zulässiger Weise (auch kurz nach Beginn) beendet. Falls er dann eine Vermittlungsprovision (auch anteilig) erstatten müsste, würde dies sein Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes unzulässig beeinträchtigen. Im Ergebnis müssen Sie also entscheiden, ob Sie mit dieser kostenträchtigen Personalübernahme „ins Risiko“ gehen.

Einen Tipp habe ich aber noch für Sie: Der Bundesgerichtshof hat am 05.11.2020 eine Obergrenze für die Höhe solcher Provisionen festgelegt (Az. III ZR 156/19), ebenso grundsätzlich schon am 11.03.2010 (Az. III ZR 240/09). Schauen Sie im Vertrag mit der Verleihfirma nach, ob die dortige Provisionsklausel dazu passt und somit überhaupt wirksam ist.

Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und