LESERFRAGEN

„Können wir Leihkräfte länger als 18 Monate einsetzen?“

Frage: Leider müssen wir in unserem Pflegedienst seit einiger Zeit 2 Fachkräfte einsetzen, die uns eine Zeitarbeitsfirma zur Verfügung stellt. In den Überlassungsverträgen ist die Einsatzdauer jeweils auf 18 Monate […]

Arnd von Boehmer

15.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Leider müssen wir in unserem Pflegedienst seit einiger Zeit 2 Fachkräfte einsetzen, die uns eine Zeitarbeitsfirma zur Verfügung stellt. In den Überlassungsverträgen ist die Einsatzdauer jeweils auf 18 Monate begrenzt. Eine der Kräfte möchte jedoch länger bleiben und weiterhin bei uns eingesetzt werden. Wie können wir das erreichen?

Arnd von Boehmer: Eine direkte Verlängerung ist Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit verbaut. Sie wäre nur möglich, wenn ein bei Ihnen geltender Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt oder bei Ihnen eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurde, die sich auf einschlägige tarifliche Vereinbarungen aus Ihrer Region stützt. Fehlt es an solchen Regelungen, müssen Sie die Ausleihe nach 18 Monaten beenden – selbst wenn die Leihkraft gern verlängern würde.

Für das Ende wird im Übrigen schon der Verleiher sorgen, weil er sonst ein knackiges Bußgeld riskiert. Sie selbst müssten bei einer Überziehung der 18 Monate zwar kein Bußgeld fürchten, jedoch würde automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Leihkraft zustande kommen – zu den (vermutlich sehr guten) Konditionen, die sie beim Verleiher hatte. Es spricht also alles dafür, die Ausleihe nach 18 Monaten zu beenden. Nach einer Pause von 3 Monaten können Sie die Kraft jedoch wieder für weitere 18 Monate auf Leihbasis einsetzen.

Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und