LESERFRAGEN

„Können wir Mitarbeiter ins Homeoffice schicken?“

Frage: Wir betreiben als privater Träger 3 Heime und mehrere Pflegedienste. Da wir in unserer Verwaltung zunehmend Platzprobleme bekommen, möchten wir 2 Kolleginnen – die nur Abrechnungen machen – ausschließlich […]

Arnd von Boehmer

09.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir betreiben als privater Träger 3 Heime und mehrere Pflegedienste. Da wir in unserer Verwaltung zunehmend Platzprobleme bekommen, möchten wir 2 Kolleginnen – die nur Abrechnungen machen – ausschließlich im Homeoffice arbeiten lassen. Leider weigert sich eine davon strikt, ihren Arbeitsplatz nach Hause zu verlagern. Wie können wir das arbeitsrechtlich durchsetzen?

Arnd von Boehmer: Das können Sie leider gegen den Willen der Mitarbeiterin nicht erzwingen – sofern es bei Ihnen keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, die Ihnen ein solches einseitiges Recht zugestehen. Die Gesetzeslage erlaubt es Ihnen zwar in § 106 GewO, den Arbeitsort nach „billigem Ermessen“ festzulegen. Dies umfasst nach der Rechtsprechung (so etwa das LAG Berlin-Brandenburg am 14.11.2018) jedoch nicht die Befugnis, Ihre Mitarbeiter an einen häuslichen Arbeitsplatz zu „verbannen“. Arbeitnehmer haben nämlich – so die Richter – ein Recht auf Kollegenkontakt. Das gilt übrigens auch, falls Sie die technische Ausstattung für das Heimbüro stellen würden. Es bleibt Ihnen also nur die Möglichkeit, eine einvernehmliche Regelung zu finden und der widerspenstigen Kollegin das Homeoffice „schmackhaft“ zu machen – eventuell in einem festen Wechsel zwischen Büround Homeoffice-Tagen. Auch in solchen Modellen lassen sich knappe Arbeitsplätze in der Firma von mehreren Kollegen nutzen. Vielleicht ist auch der Hinweis hilfreich, dass Ihrer Mitarbeiterin durch das Homeoffice der Aufwand für die Fahrten zum Arbeitsplatz erspart bleibt und sie derzeit 5 € pro Tag steuerlich geltend machen kann.

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