ABRECHNUNG: TRANSPARENZ, VERHANDLUNGSGESCHICK & FINANZMANAGEMENT

Kompensieren Sie Einbrüche bei §-45b-Kunden

Wie es aussieht, könnte es dem Entlastungsbetrag für Versicherte mit dem Pflegegrad 1 an den Kragen gehen. Bislang haben Pflegegrad1Kunden die 131 € gern genutzt, um sich die Wohnung reinigen […]

Birger Schlürmann

10.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Wie es aussieht, könnte es dem Entlastungsbetrag für Versicherte mit dem Pflegegrad 1 an den Kragen gehen. Bislang haben Pflegegrad1Kunden die 131 € gern genutzt, um sich die Wohnung reinigen zu lassen.

Für manche Pflegedienste ist das bislang kein schlechtes Geschäft. Die Hauswirtschaftskräfte können auf Mindestlohn arbeiten und kosten so ca. 17,50 € pro Stunde im Arbeitgeberbrutto. Der Vollkostensatz je Produktivstunde könnte so um die 30 € liegen. Ist der Erlös deutlich höher als die hier genannten 30 €, lohnt sich das Ganze. Wie hier in diesem Beispiel:

Beispiel: Lohnenswerte Hauswirtschaft

Der Pflegedienst Schwarze Rose erbringt im Jahr 10.000 Stunden Hauswirtschaft bei Patienten des Pflegegrads 1 über den Entlastungsbetrag. Der Vollkostensatz beträgt 30 € je Leistungsstunde, der Erlös 38 €. Somit wird in diesem Segment ein Überschuss von 80.000 € jährlich erzielt.

Nach derzeitigem Stand der Diskussionen rund um das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein wie im Beispiel beschriebenes Erfolgsmodell bald Geschichte. Zeit also, zu handeln.

Höherstufung ist der Schlüssel

Nach dem Willen der Gesundheitsministerin sollen für Versicherte des Pflegegrades 1 diese Ansprüche gestrichen werden. Für Ihren ambulanten Pflegedienst bedeutet das, dass Sie schleunigst Ihr Höherstufungsmanagement forcieren:

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