Rechts-Update 2025: Arbeitsrecht und Datenschutz

Konkurrenz aus den eigenen Reihen: Diese Rechte haben Sie als Arbeitgeber

Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Kaum hat ein Mitarbeiter bei Ihnen gekündigt, erzählt der Flurfunk, dass er sich mit einer eigenen Tagespflege selbstständig machen möchte. In dieser Situation […]

Mark Schmolke

13.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Kaum hat ein Mitarbeiter bei Ihnen gekündigt, erzählt der Flurfunk, dass er sich mit einer eigenen Tagespflege selbstständig machen möchte. In dieser Situation sollten Sie wissen, welche Aktivitäten des künftigen Konkurrenten Sie dulden müssen – und welche Sie unterbinden können.

PRAXISBEISPIEL: Nach 10 Jahren in der Tagespflege „Sonnenschein“ hat die Pflegefachkraft Mira Boll zum 31.10.2025 gekündigt. Anfang Mai erfährt die Inhaberin der Tagespflege, Doris Schneider, zufällig, dass die Mitarbeiterin nur 1 km weiter Räume für eine eigene Tagespflege angemietet hat. Kurz darauf stecken entsprechende Werbeflyer in den Briefkästen der Nachbarschaft.

Wettbewerbsverbot gilt auch ohne Vereinbarung

Als Arbeitgeber sind Sie durch § 60 HGB gesetzlich davor geschützt, dass Ihnen eigene Arbeitnehmer im selben Geschäftsfeld Konkurrenz machen. Dies gilt auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Wer sich daran nicht hält, riskiert Sanktionen bis zur fristlosen Kündigung und muss dem Arbeitgeber sogar einen entstehenden (nachweisbaren) Schaden ersetzen.

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